
Felgen & Fahrwerk eintragen: Kosten und Ablauf bei ABE, Teilegutachten und Einzelabnahme
Ob Felgen, Tieferlegungsfedern, Gewindefahrwerk oder Spurplatten eingetragen werden müssen, entscheidet das Dokument zum Teil: ABE, Teilegutachten oder Einzelabnahme. Wir prüfen die Unterlagen, bereiten Ihr Auto vor und führen es beim TÜV vor. Den ungefähren Preis nennen wir Ihnen am Telefon, die TÜV-Gebühr kommt dazu.
ABE, Teilegutachten oder Einzelabnahme: Was gilt für Ihr Teil?
Jedes Zubehörteil, das die Betriebserlaubnis Ihres Autos berühren kann, braucht ein Dokument. Welches, entscheidet darüber, ob Sie zum TÜV müssen und wie aufwendig die Eintragung wird.
Die drei Wege zur legalen Änderung
ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)
- Was es bedeutet
- Teil ist für bestimmte Fahrzeuge allgemein zugelassen
- Eintragung nötig?
- Nein, wenn die ABE keine Auflagen enthält; ja, wenn Auflagen wie Änderungen an Radhaus oder Rad-Reifen-Kombination bestehen
- Ablauf
- ABE im Fahrzeug mitführen; bei Auflagen Abnahme nach § 19(3) StVZO
Teilegutachten
- Was es bedeutet
- Teil ist geprüft, muss aber am konkreten Fahrzeug abgenommen werden
- Eintragung nötig?
- Ja, immer
- Ablauf
- Abnahme nach § 19(3) StVZO beim TÜV, dann Eintragung in die Zulassungsbescheinigung
Keine Unterlagen / Kombination nicht abgedeckt
- Was es bedeutet
- Teil oder Kombination ist nicht geprüft
- Eintragung nötig?
- Ja, per Einzelabnahme
- Ablauf
- Einzelabnahme nach § 21 StVZO: aufwendiger, teurer, nicht immer erfolgreich

Papiere unklar?
Wir klären, was Ihr Umbau zur Eintragung braucht
Rufen Sie an, dann sagen wir Ihnen, ob eine Abnahme nötig ist und was dafür vorbereitet werden muss.

Was kostet die Eintragung von Felgen oder Fahrwerk?
Das hängt davon ab, was eingetragen wird: Eine Abnahme nach Teilegutachten für Felgen ist günstiger als eine Einzelabnahme für eine nicht freigegebene Kombination. Die Gebühr legt der TÜV fest, dazu kommt unser Aufwand für Unterlagen, Vorbereitung und Vorführung. Wer Einbau und Eintragung zusammen bei uns macht, spart einen zweiten Termin.
Felgen und Fahrwerk eintragen: Worauf der TÜV achtet
Bei Felgen prüft der TÜV, ob die Rad-Reifen-Kombination im Gutachten für Ihr Fahrzeug freigegeben ist, ob Reifen und Räder auch bei vollem Lenkeinschlag und eingefedert frei laufen und ob die Räder von der Karosserie abgedeckt werden. Auflagen aus dem Gutachten, etwa Kotflügelkanten bördeln oder bestimmte Radschrauben, müssen umgesetzt sein.
Gewindefahrwerke und Tieferlegungsfedern mit Teilegutachten werden nach dem Einbau abgenommen. Dabei misst der TÜV zusätzlich die Fahrzeughöhe und prüft, ob sie im Bereich des Gutachtens liegt. Nach Fahrwerksänderungen vermessen wir vor der Vorführung.
Spurplatten haben eigene Papiere. Kommen sie zusammen mit Tieferlegung und Felgen ans Auto, müssen alle Gutachten die Kombination abdecken, sonst bleibt nur die Einzelabnahme.
Ohne Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis
Fahren Sie mit eintragungspflichtigen Teilen ohne Abnahme, erlischt die Betriebserlaubnis. Neben dem Bußgeld kann das bei einem Unfall Folgen für den Versicherungsschutz haben.
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Gut zu wissen
Häufige Fragen
Gilt die deutsche ABE auch in Österreich oder der Schweiz?
Nein, nicht automatisch. In Österreich muss die Änderung in der Regel typisiert und eingetragen werden, in der Schweiz prüft das Strassenverkehrsamt. Klären Sie das vor dem Kauf mit der zuständigen Stelle in Ihrem Land.
Müssen Spurplatten eingetragen werden?
Spurplatten mit ABE ohne Auflagen nicht, die ABE gehört ins Auto. Spurplatten mit Teilegutachten werden abgenommen und eingetragen. Das ist bei vielen Kombinationen mit Tieferlegung oder Zubehörfelgen der Fall. Wir prüfen die Kombination vorab.
Meine Felgen haben eine ABE mit Auflagen. Was heißt das?
Das Teil ist allgemein zugelassen, für Ihr Fahrzeug gelten aber Bedingungen, etwa eine bestimmte Reifengröße, Radschrauben oder Arbeiten am Radhaus. Diese Auflagen müssen umgesetzt und meist durch eine Abnahme bestätigt werden. Wir sagen Ihnen, was für Ihr Auto gilt.
Was passiert, wenn die Kombination nicht abgedeckt ist?
Dann bleibt die Einzelabnahme nach § 21 StVZO. Das ist aufwendiger und teurer, und der Ausgang ist nicht sicher. Wir sagen Ihnen vorher, ob wir die Chancen für realistisch halten. Sonst schlagen wir eine freigegebene Alternative vor.
Eintragung anfragen
Am schnellsten geht es am Telefon: +49 2224 1221994. Sie können auch kurz beschreiben, worum es geht, dann melden wir uns bei Ihnen.



